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ÜA-Kennzeichnung von Brandschutztüren

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Seit 1. Jänner 2004 ist das ÜA-Zeichen gesetzlich verpflichtend und ausnahmslos auf jede neue Brandschutztür anzubringen, unabhängig davon, ob der Bauherrnauftrag diese Kennzeichnung dezidiert verlangt oder nicht.

Peneder hat für seine Brandschutztüren und -tore 4 ÜA-Nummern beantragt, die die gesamte Produktpalette umfassen.

Eine detaillierte Aufstellung finden Sie unter FASTNORMS.


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